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7/2015

B 3729 D

Juli 2015

www.sg-network.org

Nun liegt ein

Rahmenwerk

vor,welches den Bereich der

färbenden Lebensmittel innerhalb

der EU

eindeutig definiert und eingrenzt – und das ist eine sehr gute Nachricht für Herstel-

ler und Verbraucher!

NICHT mal mehr 1 JAHR!!

Ab dem 29.11.2015 dürfen nur noch Lebensmittel in den Verkehr

gebracht werden, deren färbende Lebensmittel den neuen Leitlinien entsprechen.

Sie haben Fragen?

KONTAKTIEREN SIE UNS!

Chr. Hansen GmbH

Gr. Drakenburger Str. 93 - 97

31582 Nienburg/Weser

Telefon+49 5021 963 180

desgr@chr-hansen.com www.chr-hansen.com

EU-LEITLINIE

FÜR FÄRBENDE LEBENSMITTEL

WIR

haben schon jetzt die Lösungmit

unseren

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Produkten.

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